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Beispiele für Beschilderung von Baustellen bezüglich Fahrradverkehr

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Fasanenstraße, Ecke Müller-Breslau-Straße: Durch die Großbaustelle ist die Fahrbahn in Richtung Straße des 17. Juni komplett gesperrt. Lediglich für Radfahrer ist durch Zeichen 240 eine Durchfahrt über den Gehweg bzw. durch die eingerichtete Gasse um die Baustelle herum erlaubt.

Ein paar Meter nach dem Zeichen 240 befindet sich nun noch ein Zeichen 267, "Verboten der Einfahrt", und zwar ganz rechts, womit es wohl für die gesamte Straße, also auch die Radfahrer-/Fußgängergasse gelten sollte. (siehe auch unten)

Aus der Geisterfahrerperspektive sieht man, warum: Der Radweg ist komplett gesperrt, leider eben auch für korrekt fahrende Radler. Die weichen logischerweise über den Gehweg aus. Oder gilt hier immer noch Zeichen 240 ?

Dummerweise finden sich beide Zeichen, 240 und 267, extra für Geisterfahrer, auch in dieser Fahrtrichtung.

Leider finden sich häufig Zeichen 240 oder 241, gemeinsamer Geh-/Radweg, auch in der Gegenrichtung, was Radfahrern fälschlicherweise signalisiert, dass Radwege grundsätzlich in Gegenrichtung befahren werden dürfen. Hier kann man höchstens ein Zeichen 138 aufstellen, das Fußgänger vor Radfahrern warnt, die auf gleicher Spur entgegen kommen.
Was aber das rote Zeichen 267 an dieser Stelle soll, wird sich wohl niemandem erschließen. Vielleicht war es einfach nur übrig.

Die eingezäunte Gasse ist eigentlich für Radfahrer und Fußgänger zusammen zu eng. Eine Richtlinie für Baustellen sagt, dass die Breite dafür mindestens 1,5 m betragen muss.


Update: Die Polizei hat mit dem Tiefbauamt eine Begehung durchgeführt, und die Beschilderung wurde korrigiert.